A. Formelle Erwägungen: Schlichtungsverfahren und Empfehlung gemäss Art. 14 BGÖ 9. Der Antragsteller stellte am 29. Mai 2018 ein Zugangsgesuch nach Art. 10 BGÖ beim ENSI und reichte am 13. Juni 2018 einen Schlichtungsantrag ein. 10. Am 9. Juli 2018 veröffentlichte das ENSI während dem Schlichtungsverfahren die EMI-Daten vom Monat Mai auf seiner Website. Infolge dieser Internetpublikation gilt der Anspruch auf Zugang zu den vom Antragsteller verlangten EMI-Daten vom 9. bis 29. Mai 2018 gemäss Art. 6 Abs. 3 BGÖ als erfüllt. Damit entfällt auch der Schlichtungsgrund nach Art.