Am 20. Juni 2018 reichte das ENSI eine ergänzende Stellungnahme ein. Es legte dar, es habe dem Antragsteller, wie mit E-Mail vom 4. Juni 2018 bereits angekündigt und in der Schlichtungsverhandlung vom 12. Juni 2018 anhand des Faktenblattes auch noch mündlich erläutert, erklärt, dass es die EMI-Daten ab dem 1. Mai 2018 von sich aus auf seiner Website publizieren werde. Weiter ergänzte das ENSI, das Gesuch erfordere eine besonders aufwändige Bearbeitung.