Darin heisst es u.a.: „Um eine lückenlose Veröffentlichung der EMI-Daten sicherzustellen, muss die Speicherdauer für die EMI-Daten von 30 Tagen auf 60 Tage heraufgesetzt werden. Das Einverständnis aller vier Schweizer Kernkraftwerke für die hierfür erforderliche Anpassung des ANPA-Reglements liegt vor. Jeweils am Anfang eines neuen 1 Vgl. Rz 2.