66. Das Bundesamt für Gesundheit gewährt den Zugang zum Dokument 1 «Vaccine Supply Letter» inklusive der darin enthaltenen Preisinformationen (Preis pro Dosis und Gesamtkaufpreis), wobei es die Personendaten der Mitarbeitenden (wie Name, Funktionsbezeichnungen, handschriftliche Unterschriften, E-Mail-Adressen etc.) der Antragstellerin schwärzt. Die Personendaten der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind im Sinne der vorangegangenen Erwägungen (s. Ziff. 58- 64) nach den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes und der Rechtsprechung bekanntzugeben.