chen oder faktischen Beziehung steht, aus der ihr bedeutende Vorteile erwachsen (Bst. c). 62. Die verlangten amtlichen Dokumente enthalten zwei Kategorien von Personendaten im Sinne von Art. 3 Bst. a aDSG, welche nachstehend behandelt werden. 63. Personendaten von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung: Die verlangten Dokumente 1, 3 und 4 enthalten unter anderem die Namen und weiteren Angaben zu den Personen (wie z.B. Funktionsbezeichnungen, handschriftliche Unterschriften, E-Mail-Adressen etc.) von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung. Gemäss dem Schwärzungsvorschlag des BAG an die Antragstellerin