23 Urteil des BVGer A-1732/2018 vom 26. März 2019 E. 8. 11/17 Unternehmen, von denen eines den Beginn klinischer Studien für einen Impfstoff gegen Affenpocken angekündigt hat und das andere einen Impfstoff gegen Pocken herstellt. 43. Der Webseite des BAG ist zu entnehmen, dass in der Schweiz derzeit nur der Impfstoff der Antragstellerin empfohlen und verwendet wird. Gleichzeitig ist kein anderer Impfstoff in der Schweiz zugelassen, auch nicht derjenige der Antragstellerin;