Sie macht geltend, dass eine Offenlegung dazu führen würde, dass zukünftige Kunden der Antragstellerin den Impfstoff nur noch zum Schweizer Preis oder zu einem tieferen kaufen würden. Das führe dazu, dass die Schweizer Behörden nicht mehr oder nur noch zum Maximalpreis die Möglichkeit bekämen, Arzneimittel der Antragstellerin zu beschaffen.