Dabei macht sie geltend, zum einen sei der im erwähnten Urteil betroffene Sachverhalt gleich wie beim vorliegenden Fall und zum anderen laufe es dem Grundsatz, die Gerichte durch das Schlichtungsverfahren zu entlasten, zuwider, wenn keine Sistierung erfolge. Es bestehe die Gefahr, dass eine allfällige Empfehlung bzw. die darauffolgende Verfügung der Behörde im Widerspruch zum künftigen Urteil des Bundesgerichts stehe. 24. Vorab ist festzuhalten, dass es im von der Antragstellerin bzw. ihrer Rechtsvertretung vorgebrachten Urteil A-2459/2021 vom 27. Juli 2023 um den Nettopreis einer teuren CAR-T-Zelltherapie und