23. In der ergänzenden Stellungnahme vom 4. September 2023 beantragt die Antragstellerin bzw. ihre Rechtsvertretung für den Fall, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-2459/2021 vom 27. Juli 2023 angefochten werde, das Schlichtungsverfahren bis zur Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichts zu sistieren. Dabei macht sie geltend, zum einen sei der im erwähnten Urteil betroffene Sachverhalt gleich wie beim vorliegenden Fall und zum anderen laufe es dem Grundsatz, die Gerichte durch das Schlichtungsverfahren zu entlasten, zuwider, wenn keine Sistierung erfolge.