Zusätzlich stellte sie folgende prozessualen Anträge: - «Für den Fall, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-2459/2021 vom 27. Juli 2023 vor Bundesgericht angefochten wurde, sei dieses Schlichtungsverfahren bis zur Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichts in dieser Sache zu sistieren. - Diese Stellungnahme sei vom EDÖB vertraulich zu behandeln.» Als Begründung für die Sistierung erklärte die Antragstellerin, dass auf Antrag einer Partei oder von Amtes wegen Verfahren bei Vorliegen besonderer Gründe bis auf Weiteres bzw. bis zu einem bestimmten Ereignis sistiert werden könnten.