Es stehe gegenüber den Schwärzungen somit kein milderes, aber gleich geeignetes Mittel zur Verfügung. 14. Mit Schreiben vom 27. Juli 2023 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Rechtsvertretung der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrags und forderte das BAG gleichentags dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 15. Mit E-Mail vom 8. August 2023 reichte das BAG die betroffenen Dokumente sowie eine ergänzende Stellungnahme beim Beauftragten ein.