Die Offenlegung der Preisinformationen habe für die Antragstellerin einen gravierenden Umsatzverlust zur Folge. Weiter habe die «Veröffentlichung» eine konsolidierende Wirkung, was jede Preisflexibilität verunmögliche und somit eine existenzgefährdende Wirkung habe. Weiter sei es zum Schaden der Patientinnen und Patienten, wenn das Innovations- und Entwicklungspotential für verbesserte oder neue Wirkstoffe eliminiert werde. Es stehe gegenüber den Schwärzungen somit kein milderes, aber gleich geeignetes Mittel zur Verfügung.