Gleiches gelte auch für den Gesamtkaufpreis, da das BAG die Anzahl der beschafften Impfdosen bekannt gegeben habe und der Preis pro Dosis leicht ausgerechnet werden könne. Durch eine «Veröffentlichung» des Preises pro Dosis könnten sich Mitbewerber die komplizierten Preiskalkulationen in Teilen ersparen, da sie sich am Preis der Antragstellerin orientieren könnten. Somit entstünde ein wirtschaftlicher Vorteil über den Schweizer Markt hinaus. Dadurch sei es anderen Medizinalunternehmen möglich, eine Marktverzerrung herbeizuführen oder gar die Antragstellerin aus dem Markt zu drängen.