Im Falle einer Zugangsgewährung sei in Zukunft die wirtschaftliche Beschaffung von Arzneimitteln durch schweizerische Behörden gefährdet. Als Begründung erklärte die Antragstellerin, dass die Beschaffung nur noch zum Höchstpreis möglich würde, da die Preisflexibilität in der Schweiz verloren ginge. Zukünftige Kunden der Antragstellerin würden nicht mehr bereit sein, einen höheren Preis als den schweizerischen zu zahlen, auch wenn es Umstände gäbe, die dies erfordern würden. In Folge bliebe den Arzneimittelherstellern zukünftig keine andere Wahl, als ihre Produkte der Schweiz nicht oder nur zum höchsten Preis zu verkaufen.