Das BAG wies die Antragstellerin auf die Möglichkeit hin, dass sie innerhalb von 20 Tagen beim Beauftragten einen Schlichtungsantrag einreichen könne. 13. Mit Schreiben vom 26. Juli 2023 reichte die Rechtsvertretung der Antragstellerin einen Schlichtungsantrag beim Beauftragten ein und stellte dabei folgende Anträge: - «Sollte das Schlichtungsverfahren schriftlich und nicht mündlich durchgeführt werden, ist der Drittbetroffenen unter angemessener Fristansetzung Gelegenheit zu geben, auf allfällige Stellungnahmen des Gesuchstellers und/oder der Gesuchsgegnerin zu replizieren.