Dies stellten Informationen dar, die nach öffentlichem Beschaffungsrecht zugänglich seien. Zusammenfassend hielt das BAG fest, dass aufgrund seiner Ausführungen der Zugang zur Vertragssumme (inkl. Transportkosten) sowie zum Preis pro Dosis zu gewähren sei. Betreffend das Dokument 2 «Schedule_1_JYNNEOS […]» erklärte das BAG, dass es der Argumentation der Antragstellerin in diesem Punkt folgen könne. Die betreffende Textzeile, die eine Vereinbarung mit einem Dritten betreffe, werde das BAG schwärzen und zu diesem Dokument entsprechend nur einen teilweisen Zugang gewähren. Betreffend die Dokumente 3 und 4 «[…]-AApot