Schedule_1_JYNNEOS […]: Bei den von der Antragstellerin vorgeschlagenen Schwärzungen handle es sich um eine vertrauliche Vereinbarung mit einem Dritten, welche auch das Geschäftsgebaren des Dritten offenlegen würde. Dies wirke sich negativ auf die Geschäftsbeziehung mit dem Dritten aus, was ein Nachteil für die Antragstellerin wäre. 12. Am 11. Juli 2023 nahm das BAG seinerseits zur Stellungnahme der Antragstellerin vom 31. Mai 2023 u.a. wie folgt Stellung.