per se for the disclosure of the corresponding expenses, since they were financed from public funds». Die Antragstellerin müsse detailliert nachweisen, welcher potenzielle Schaden dem Unternehmen durch die Veröffentlichung der in Frage stehenden Informationen drohe. Dafür räumte das BAG der Antragstellerin eine Frist für eine ergänzende Stellungnahme bis am 31. Mai 2023 ein. 10. Mit E-Mail vom 25. Mai 2023 antwortete das BAG dem Gesuchsteller, dass die Anhörung der betroffenen Dritten noch andauere und zudem eine Konsultation bei einer anderen Behörde stattfinde.