2/17 8. Mit E-Mail vom 23. Mai 2023 machte der Gesuchsteller das BAG darauf aufmerksam, dass weiterhin ein Teil seiner «Anfrage» vom 16. Februar 2023 hängig sei. Der Gesuchsteller verwies dabei insbesondere auf die Dokumente betreffend den Vertrag zum Einkauf der Impfstoffe gegen Affenpocken. 9. Am 24. Mai 2023 antwortete das BAG der Antragstellerin auf ihre Stellungnahme vom 28. April 2023. Betreffend die Personendaten in den Dokumenten 3 und 4 (s. Ziffer 7) folgte das BAG der Argumentation der Antragstellerin und erklärte, dass man die vorgeschlagenen Schwärzungen übernehmen werde, da die Schwärzungen «exclusively personal data» enthielten.