Am 28. April 2023 nahm die Antragstellerin gegenüber dem BAG u.a. wie folgt Stellung: - Dokument 1; Vaccine Supply Letter: In diesem Dokument befänden sich «highly confidential business secrets», welche, wenn sie «disclosed» würden, erhebliche Schäden für die Antragstellerin zeitigen würden. Weiter enthalte das Dokument Personendaten von natürlichen Personen, welche nicht offengelegt werden dürften. - Dokument 2; Schedule_1_JYNNEOS […]: Auch in diesem Dokument gebe es Formulierungen, bei denen es sich um Geschäftsgeheimnisse handle, und bei deren Offenlegung der Antragstellerin erheblichen Schaden zugefügt würde. - Dokument 3;