Vaccine Supply Letter - Dokument 2: Schedule_1_JYNNEOS […] - Dokument 3: […]-AApot_V02_BN signed - Dokument 4: SDEA_BN_Swiss_Armed_Forces_Pharmacy Das BAG erklärte gegenüber der Antragstellerin, dass inhaltlich keine Notwendigkeit einer Schwärzung bestehe, es allerdings die handschriftlichen Unterschriften zu schwärzen gedenke. Es räumte der Antragstellerin eine Frist bis am 28. April 2023 zur Einreichung einer Stellungnahme ein und führte dazu aus, dass die Antragstellerin alle Textpassagen markieren solle, welche aus ihrer Sicht geschwärzt werden müssten.