49. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Antragstellerin anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 50. Die Empfehlung wird eröffnet: - Einschreiben mit Rückschein (R) X. __ - Einschreiben mit Rückschein (R) Bundeskanzlei BK Bundeshaus West 3003 Bern 51. Eine Kopie dieser Empfehlung geht an: - Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements GS-EJPD (per Einschreiben) - Schweizerisches Bundesarchiv BAR (per Einschreiben)