15 BBl 2003 2019. 16 BBl 2003 1978. 17 Der diesen Ausführungen angefügten Verweis "Art. 10 Abs. 1 BGÖ i.V.m. Art. 13 BGA" ist für diesen Fall widersprüchlich, da die Anwendung der beiden Bestimmungen zu einem unterschiedlichen Ergebnis führt. 7/8 III Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: