13. Abs. 2 BGÖ sei von der Antragstellerin nicht eingehalten worden. 20. Gemäss Art. 13 Abs. 2 BGÖ ist der Schlichtungsantrag dem Beauftragten innert 20 Tagen nach Empfang der Stellungnahme oder nach Ablauf der der Behörde für die Stellungnahme zur Verfügung stehenden Frist schriftlich zu stellen. 21. Die Stellungnahme der BK zum Zugangsgesuch wurde von dieser am 9. Februar 2021 an das BAR versandt. Erst nachdem sich die Antragstellerin erneut an das BAR gewandt hatte (siehe Ziffer 3), leitete das BAR die Stellungnahme der BK am 24. Januar 2022 an die Antragstellerin weiter.