A. Formelle Erwägungen: Schlichtungsverfahren und Empfehlung gemäss Art. 14 BGÖ 18. Die Antragstellerin reichte ein Zugangsgesuch nach Art. 10 BGÖ beim BAR ein, welches dieses zuständigkeitshalber an die BK weiterleitete. Diese verweigerte den Zugang zu den verlangten Dokumenten. Die Antragstellerin ist als Teilnehmerin an einem vorangegangenen Gesuchsverfahren zur Einreichung eines Schlichtungsantrags berechtigt (Art. 13 Abs. 1 Bst. a BGÖ). 19. Die BK brachte in ihrer Stellungnahme vom 3. Februar 2022 vor, die Frist von 20 Tagen für die Einreichung eines Schlichtungsantrags gemäss Art. 13. Abs. 2