" 15. Am 4. August 2022 teilte die BK dem Beauftragten mit, dass es für das EJPD in Ordnung sei, wenn die BK dem BAR "[…] das Einverständnis für eine Einsicht des EDÖB in die fraglichen Unterlagen erteilt." 16. Am 17. August 2022 wurde dem Beauftragten Einsicht in die beiden verlangten Dossiers (vgl. Ziffer 1) gewährt. 17. Auf die weiteren Ausführungen der BK und der Antragstellerin sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. II Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung: