Am 3. Februar 2022 stellte die BK dem Beauftragten die Stellungnahme der BK vom 9. Februar 2021 zu. 9. Am 8. Februar 2022 forderte der Beauftragte das BAR dazu auf, eine Kopie des Zugangsgesuchs, die Stellungnahmen des BAR vom 15. Februar 2021 und 24. Januar 2022 an die Antragstellerin sowie allfällige weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Zugangsgesuch einzureichen. Gleichentags reichte das BAR dem Beauftragten die verlangten Dokumente ein.