Mit Schreiben vom 25. Januar 2022 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages. 7. Am 26. Januar 2022 forderte der Beauftragte die BK dazu auf, vorerst eine Kopie des Zugangsgesuchs, die Stellungnahme der BK vom 9. Februar 2021, allfällige weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Zugangsgesuch sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme zur Zugangsverweigerung einzureichen. 8. Am 3. Februar 2022 stellte die BK dem Beauftragten die Stellungnahme der BK vom 9. Februar 2021 zu.