So bezweckt das Gesetz Entscheidungsprozesse der Verwaltung transparent zu machen und (so) eine wirksame Kontrolle der Verwaltung zu ermöglichen. Je grösser die politische oder gesellschaftliche Bedeutung eines bestimmten Aufgabenbereiches ist, desto eher ist eine Offenlegung der Informationen gerechtfertigt.19 Vorliegend gab es betreffend die Wirksamkeit der RAV-Vollzugszentren sowohl auf Stufe Bund20 als auch auf Stufe Kanton21 politische Vorstösse.