2/7 7. Am 02. April 2019 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher die Parteien sich materiell nicht einigen konnten. Hingegen schränkte der Antragsteller seinen Schlichtungsantrag auf den Eventualantrag ein, d.h. auf den Zugang zu den Wirkungsindizes der einzelnen RAV-Stellen des Kantons Zürich, aufgeschlüsselt nach ihren Standorten, für die Jahre 2015-2017. 8.