Am 25. März 2019 stellte das SECO das relevante Dokument, einen Begleitbrief und die Verfahrensakten zu. Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich, dass das SECO das AWA am 15. Februar 2019 zu einer Stellungnahme betreffend Zugang zu den Wirkungsindizes eingeladen hatte, «[…ihm] mitzuteilen, welche Gründe gegen die Herausgabe der oben genannten Daten des Kantons Zürich sprechen.» Nachdem das SECO die Begründung des AWA in der Stellungnahme vom 20. Februar 2019 als zu wenig ausreichend befunden hatte, reichte das AWA am 27. Februar 2019 eine ergänzende Stellungnahme nach.