» 5. Mit Schreiben vom 15. März 2019 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das SECO dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 6. Am 25. März 2019 stellte das SECO das relevante Dokument, einen Begleitbrief und die Verfahrensakten zu.