In seinen Unterlagen befindet sich neben seinem Zugangsgesuch vom 12. Februar 2019 an das SECO auch eine Stellungnahme des AWA vom 18. Februar 2019 betreffend ein Zugangsgesuch vom 15. Februar 2019 beim AWA zu den Wirkungsindizes der kantonalen RAV-Stellen. Darin erklärte das AWA: «Das SECO als Inhaber der Daten- und Informationsherrschaft betr. Wirkungsziele ist die adäquate Stelle für Ihre Anfrage. Das SECO verfasst daher eine konsolidierte Antwort an Sie und wir sehen Ihre Anfrage damit als erledigt an.» 5.