Mit dem Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosengesetz, AVIG; SR 837.0) sowie mit dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG; 823.11) sollen durch Beratung und Vermittlung und den Einsatz arbeitsmarktlicher Massnahmen drohende Arbeitslosigkeit verhütet und bestehende Arbeitslosigkeit bekämpft werden. Das SECO ist u.a. für die Aufsicht und Steuerung der öffentlichen Arbeitsvermittlung zuständig.