6 AB 2004 N 1258ff. 7 Bundesamt für Justiz, Leitfaden Gesuchbeurteilung, Ziffer 4.1, S. 10 4/6 5. Gemäss Art. 67 Abs. 1 HMG muss Swissmedic Zulassungsentscheide veröffentlichen. Swissmedic kommt dieser Verpflichtung nach und veröffentlicht diese Entscheide im monatlich erscheinenden Swiss Medic Journal, dem offiziellen Publikationsorgan des Schweizerischen Heilmittelinstituts. Nachdem Swissmedic den Entscheid getroffen hat, fällt die Berechtigung für den Aufschub weg und der Zugang zu den amtlichen Dokumenten muss grundsätzlich gewährt werden.