Das Bundesamt für 7 Justiz hat im Rahmen der Umsetzungsarbeiten für das Öffentlichkeitsgesetz ausgeführt , dass sich das Dokument unmittelbar auf den zu treffenden Entscheid beziehen und für diesen von wesentlicher Bedeutung sein muss. Der Beauftragte schliesst sich dieser Meinung an und fordert, dass erstens diese Dokumente in einem direkten Zusammenhang zum Entscheid stehen müssen und zweitens der Entscheid ohne die besagten Dokumente nicht in der gleichen Weise getroffen werden könnte.