Offen lässt die Bestimmung allerdings, welche Anforderungen ein Dokument erfüllen muss, damit es als Grundlage für einen Entscheid bezeichnet werden kann. Das Bundesamt für 7 Justiz hat im Rahmen der Umsetzungsarbeiten für das Öffentlichkeitsgesetz ausgeführt , dass sich das Dokument unmittelbar auf den zu treffenden Entscheid beziehen und für diesen von wesentlicher Bedeutung sein muss.