2. Die Antragstellerin B hat ein Zugangsgesuch nach Art. 6 BGÖ bei Swissmedic eingereicht und eine ablehnende Antwort erhalten. Als Teilnehmende an einem vorangegangenen Gesuchsverfahren ist sie zur Einreichung von Schlichtungsanträgen berechtigt. Der Schlichtungsantrag wurde formgerecht (einfache Schriftlichkeit) und fristgerecht (innert 20 Tagen nach Empfang der Stellungnahme der Behörde) beim Beauftragten eingereicht.