HMG) oder den Grosshandel (Art. 28 f. HMG) mit dem Wirkstoff Oxycodonhydrochlorid enthaltenen Arzneimittel, so dass für die Gesuchstellerin zumindest ersichtlich ist, wer die interessierenden Gesuche eingereicht hat, ob ein Muster eingereicht worden ist oder ob Swissmedic dazu aufgefordert hat, ein Muster einzureichen und welches allfällige Lieferanten oder Abnehmer des Arzneimittels sind.“ Die Antragstellerin B wollte insbesondere mitgeteilt bekommen, ob eines von vier namentlich aufgeführten Unternehmen ein Zulassungsgesuch für Arzneimittel gemäss Heilmittelgesetz eingereicht hatte.