Nach Ansicht des Beauftragten ist die gesetzliche Vermutung des freien Zugangs zu den verlangten Dokumenten vorliegend nicht widerlegt, weshalb der Zugang zu gewähren ist. Demzufolge empfiehlt der Beauftragte dem EDA, den Zugang zu den verlangten Dokumenten zu gewähren. 39 BBl 2003 1973 f.; Urteil des BVGer A-6755/2016 vom 23. Oktober 2017 E. 8.4.4.