12/17 wahrscheinlichen Risiko für eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Privatsphäre zu rechnen sei. Selbst wenn die Dokumente eindeutig einem der beiden Betroffenen zugeordnet werden könnten, wäre eine solche Beeinträchtigung nach Einschätzung des EDA fraglich. "Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Betroffenen die mittels Zugangsgesuchen erhaltenen amtlichen Dokumente regelmässig in medialen Berichterstattungen direkt referenzieren und besprechen."