Es kann geltend gemacht werden, wenn der Staat auf die internen Bereiche der Medien bzw. ihrer Redaktionen (Informationen jeder Art, persönliche Notizen usw.) zugreifen will. 28 Vorliegend ist die Offenlegung von amtlichen Dokumenten des EDA und teilweise von Ausschnitten aus der (freiwilligen) Korrespondenz zwischen dem EDA und einem Antragsteller im Zusammenhang mit dem Zugang zu amtlichen Dokumenten zu beurteilen. Hingegen geht es nicht darum, dass Antragsteller A als Medienschaffender Quellen seiner Information preisgeben muss.