63. Das EDA beabsichtigt ausserdem die Offenlegung von Ausschnitten aus der Korrespondenz zwischen dem EDA und Antragsteller A resp. B mit den diesen offengelegten Informationen. Insgesamt wird darüber hinaus zudem die Information bekanntgegeben, welche Dokumente Antragsteller A und B im Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 24. April 2025 verlangt bzw. erhalten haben. Es ist demnach zu prüfen, ob für diese Informationen das objektive Geheimhaltungsinteresse gegeben ist.