sämtliche Unterlagen, die ich einsehen konnte, auch von anderen eingesehen werden können. […] Würde eine Person ein Gesuch stellen und ohne Bezug auf meine Person dieselben Dokumente anfordern, zu denen ich Zugriff hatte und Einsicht nehmen wollen, kann dieses Gesuch nicht verweigert werden, weil mir der Zugriff zuvor erlaubt worden war." Hingegen liege eine andere Sachlage vor, wenn sich ein Gesuch nicht auf konkret bezeichnete Dokumente beziehe, sondern auf eine bestimmte Drittperson. 49. Das Recht auf Einsicht gilt mit Bezug auf ein bestimmtes Dokument stets für alle Personen in gleichem Ausmass.