Das EDA erklärt weiter: "Da die Beantwortung der zahlreichen Gesuche der beiden [Antragsteller A und B] teilweise in Form von Frage-Antwort-Korrespondenzen erfolgte, sind vom vorliegend zu beurteilenden Gesuch dennoch zumindest teilweise auch solche Korrespondenzen erfasst. Wir haben in den offenzulegenden Dokumenten daher jene Teile aus den Korrespondenzen herausgeschnitten, bei welchen es sich um die verlangten amtlichen Informationen handelte, welche den [Antragsteller A und B] offengelegt wurden."