Als Grund für diesen Vorschlag verwies das EDA auf den Umstand, dass gewisse Gesuche der Antragsteller A und B "[…] nicht in einfachen Gesuch>Stellungnahme-Abläufen beantwortet, sondern teilweise mit zusätzlichen Korrespondenzen zwischen dem EDA und den Betroffenen behandelt wurden […]". Weiter führt das EDA aus: