g BGÖ zu verweigern sei. 11. Am 19. Mai 2025 reichte Antragsteller B einen Schlichtungsantrag beim EDA ein, welches diesen zuständigkeitshalber an den Beauftragten weiterleitete. 2/17 12. Gleichentags bestätigte der Beauftragte gegenüber Antragsteller B den Eingang des Schlichtungsantrags und forderte das EDA dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 13. Am 26. Mai 2025 reichte das EDA eine Auswahl der betroffenen Dokumente und eine Stellungnahme ein.