" 2. Am 25. April 2025 gewährte das EDA dem Zugangsgesuchsteller Zugang zu der vom ihm gewünschten Zusammenstellung. 3. Am 30. April 2025 hat sich der Zugangsgesuchsteller erneut ans EDA gewandt und um Zugang zu "[…] sämtliche[n] Dokumente[n], in welche den beiden [Antragsteller A und B] Einsicht gewährt wurde […]", ersucht. Aus dem Kontext und der vorangegangenen Korrespondenz ergibt sich, dass sich der relevante Zeitraum auf jenen zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 24. April 2025 (entspricht dem Datum des ersten Zugangsgesuchs, siehe Ziffer 1) beschränkt.