4. Mit E-Mail vom 4. Oktober 2021 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags die armasuisse dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 5. Am 13. Oktober 2021 stellte armasuisse dem Beauftragten eine Stellungnahme zu und erklärte: "Zum Zugangsantrag [Y.___ ] können wir keinen Kommentar abgeben. Für die Begründung verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 14.09.2021 (bei Ihren Akten). Zum Zugangsantrag [Y.