4/9 21. Die Antragstellerin wendet im SECO-Fragebogen ein, es sei nicht öffentlich bekannt, dass sie im Bereich der besonderen militärischen Güter tätig sei. Sie begründet die Nichtveröffentlichung der verlangten Informationen mit dem Hinweis auf "Konkurrenz" und "Geheimhaltung" und "Vertraulichkeit". Weiter erklärt sie, dass eine Veröffentlichung der Informationen ihr schaden würde.